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Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) 

AGB gegenüber Influencern mit denen Golden Vibez keinen Exklusivvertrag hat.

§ 1 Unternehmensgegenstand

Golden Vibez Management GmbH in Wiesbaden (im Folgenden „Golden Vibez“) befasst sich mit der ganzheitlichen Betreuung des Social Media Auftritts von Influencern und Influencerinnen, unter anderem auf Instagram, TikTok, Youtube, Twitch und Facebook. Hierzu empfiehlt Golden Vibez Influencer bei bestehenden Kunden und leitet Kooperationsanfragen an die Influencer weiter. [zur Vereinfachung werden Influencer im Folgenden nur in der männlichen Form beschrieben]

§ 2 Geltungsbereich

(1)  Die nachfolgenden AGB gelten ausschließlich nur gegenüber nicht-exklusiven Influencern von Golden Vibez. Nicht-exklusive Influencer sind – im Gegensatz zu exklusiven Influencern – vor der Inanspruchnahme von Dienstleistungen nicht einzelvertraglich mit Golden Vibez verbunden. Bei nicht-exklusiven Influencern geht die Initiative zur Zusammenarbeit mit Golden Vibez von dem Influencer selbst aus, indem er sich bei Golden Vibez registriert.

 

(2)  Eine Nutzung der Dienstleistungen ohne vorherige Anerkennung dieser AGB wird durch Golden Vibez ausdrücklich nicht gestattet. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Golden Vibez gültige Fassung der AGB.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzenden Allgemeine Geschäftsbedingungen des Influencers gelten nur, wenn und soweit sich Golden Vibez mit Ihrer Geltung ausdrücklich, in Textfrom einverstanden erklärt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall.

 

(4)  Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Influencer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. 

§ 3 Vertragsschluss

Der Beginn der Zusammenarbeit und der Möglichkeit für den Influencer, Dienstleistungen von Golden Vibez in Anspruch nehmen zu können, beginnt mit der Registrierung durch den Influencer  bei Golden Vibez, wobei unter anderem persönliche Daten und bestehende Social-Media abgefragt werden. Wird über die Registrierung hinaus ein weiterer, schriftlicher Vertrag zwischen dem Influencer und Golden Vibez geschlossen, handelt es sich um sog. exklusive Influencer. Die Vereinbarungen in dem schriftlichen Vertrag gehen dann diesen AGB vor.

§ 4 Leistungsbeschreibung

Nach Abschluss des Registrierungsprozesses ist der Influencer berechtigt, die Dienstleistungen der Golden Vibez hinsichtlich der Kontaktvermittlung zu bestehenden sowie potenziellen Kunden von Golden Vibez zu nutzen („Portfolio“). Hierzu werden durch Golden Vibez Kooperationsanfragen von Kunden an die Influencer weitergeleitet, wobei es im freien Ermessen der Influencer steht, eine Kooperationsanfrage anzunehmen und entsprechend der in diesen AGB vereinbarten Regelungen durchzuführen oder abzulehnen.

§ 5 Registrierungsprozess

(1)  Der Influencer verpflichtet sich, bei dem Registrierungsprozess Golden Vibez wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Dies betrifft insbesondere persönliche Angaben zu seiner Person und seinem Alter. Ebenfalls versichert der Influencer, sich nicht als eine andere Person auszugeben oder einen Namen zu verwenden, für dessen Nutzung er keine Berechtigung hat.

(1.1) Falls der Influencer sich nicht selbst registriert, versichert derjenige, der die Registrierung vornimmt (z. B. Manager, Agentur, etc.), dass er hierzu vertretungsberechtigt ist und die Zustimmung des Influencers für die Anmeldung sowie die Akzeptanz dieser AGB eingeholt hat. Der Vertreter ist verpflichtet, auf Anfrage einen entsprechenden Nachweis der Vertretungsberechtigung und Zustimmung des Influencers vorzulegen.

(2)  Ergänzend zu den Angaben nach Abs. 1 hat der Influencer die erforderlichen Informationen zu seinem Profil und jeglichen, anderweitigen Social-Media- oder Webauftritten, die der Influencer mit Gewinnabsicht nutzt, an Golden Vibez zu übermitteln. Der Influencer versichert hierbei die wahrheitsgemäße Mitteilung der Angaben über Abonnenten-, Aufruf- und Klickzahlen sowie, Golden Vibez über Unklarheiten zu informieren. 

(3)  Mit der Registrierung und der wahrheitsgemäßen Übermittlung der in diesen Absätzen genannten Daten bestätigt der Influencer, dass seine Community real ist und er weder Fake-Follower, noch Fake-Engagements (Likes oder Kommentare) kauft oder in der Vergangenheit gekauft hat.

(4)  Die Registrierung und Nutzung von Dienstleistungen bei Golden Vibez ist Personen vorbehalten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen sich nur bei vorhandener, ausdrücklicher Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s bei Golden Vibez registrieren. Die ausdrückliche Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s ist bei Personen unter 18 Jahren auf Verlangen von Golden Vibez unverzüglich vorzulegen.

 

(5)  Änderungen hinsichtlich der eingegebenen Daten sind Golden Vibez unverzüglich in Textform mitzuteilen. 

§ 6 Rechte und Pflichten des Influencers

(1)  Der Influencer ist verpflichtet, sich vor der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Golden Vibez unter Einhaltung der Regelungen in § 5 dieser AGB zu registrieren.

 

(2)  Der Influencer ist verpflichtet, den Vorgaben und Weisungen von Golden Vibez bei der eingegangenen Kooperation Folge zu leisten. Bei einem wesentlichen Verstoß gegen diese Regelungen kann die weitere Zusammenarbeit mit dem Influencer mit sofortiger Wirkung beendet werden und der Vergütungsanspruch des Influencers entfallen.

 

(3)  Gleiches gilt für den Fall, dass Golden Vibez erst nachträglich von einem Verstoß gegen die in der Kooperationsanfrage aufgeführten Kampagnenbedingungen durch den Influencer erfährt. Für diesen Fall behält sich Golden Vibez ausdrücklich das Recht vor, bereits an den Influencer gezahlte Vergütung zurückzuverlangen sowie sämtliche Schadensersatzforderungen geltend zu machen.

 

(4)  Gleiches gilt, wenn Golden Vibez zu dem Schluss gelangt, dass der Inhalt des Accounts oder eines oder mehrerer Kanäle des Influencers oder sein Auftreten in der Öffentlichkeit im Übrigen nicht mit dem Angebot von Golden Vibez vereinbar ist. 

 

(5)  Ein Anspruch auf Teilnahme an angebotenen Kampagnen oder Leistungen von Golden Vibez besteht ausdrücklich nicht.

 

(6)  Dem Influencer ist es untersagt ohne die ausdrückliche Zustimmung von Golden Vibez oder dem Kunden, vor Ablauf einer ggf. in der Kooperationsanfrage festgelegten Frist, den mit dem Kunden vereinbarten Content von seinem Profil zu entfernen. Diese Verpflichtung bleibt auch im Falle der Beendigung der Zusammenarbeit mit Golden Vibez bestehen.

 

(7)  Der Influencer ist verpflichtet, Golden Vibez vorab zu informieren, sofern er seinen Kanal einem Dritten übertragen möchte, sofern auf diesem Kanal Content veröffentlicht ist, zu dessen Veröffentlichung der Influencer gegenüber Golden Vibez gemäß der übermittelten Kooperationsanfrage verpflichtet ist.

§ 7 Rechte und Pflichten von Golden Vibez

(1)  Nach Abschluss der Registrierung des Influencers ist Golden Vibez verpflichtet, den Influencer bei bereits bestehenden Kunden vorzustellen und geeignete Kooperationsanfragen an den Influencer weiterzuleiten. Die Weiterleitung erfolgt dabei elektronisch via der vom Influencer angegebenen E-Mail-Adresse oder über die angegebene Mobilfunknummer unter Verwendung des Nachrichtendienstes „WhatsApp“.

 

(2)  Golden Vibez hat keinen Anspruch darauf, dass die weitergeleiteten Kooperationsanfragen durch den Influencer angenommen werden. Die Annahme oder Ablehnung obliegt ausschließlich dem Influencer selbst.

 

(3)  Weiter verpflichtet sich Golden Vibez, die für die Durchführung einer Kooperation vorab vereinbarte Vergütung gem. § 12 dieser AGB zu bezahlen.

§ 8 Rahmenbedingungen zum Portfolio

(1)  Im Rahmen der Weiterleitung von Kooperationsanfragen an den Influencer teilt Golden Vibez den Umfang der Kampagne sowie das Budget mit. Dabei wird das Budget als vollständiger, Netto-Auszahlungsbetrag, angegeben.

 

(2)  Die Kooperationsanfragen von Golden Vibez umfassen eine detaillierte Beschreibung der Anforderungen und Wünsche des Kunden sowie die Rahmenbedingungen der zu veröffentlichenden Kampagne, insbesondere die Angabe des Videotyps, der Art des Contents und der zu nutzenden sozialen Plattform. Soweit Fragen hinsichtlich der Kooperationsanfrage, insbesondere hinsichtlich deren Umfangs oder Ausführung bestehen, sind diese an Golden Vibez zu richten.

 

(3)  Der Influencer kann die Kooperationsanfrage, vermittelt über Golden Vibez, annehmen oder ablehnen. Zur Annahme ist eine Zusage des Influencers via E-Mail oder WhatsApp erforderlich.

 

(4)  Wird eine Kooperationsanfrage durch den Influencer angenommen, akzeptiert dieser die Rahmenbedingungen und verpflichtet sich, den Auftrag zu dem genannten Preis auszuführen. Er stellt sicher, dass der, durch Golden Vibez zu zahlende Betrag, die komplette Erstellung und Veröffentlichung der Kampagne abdeckt. Mit der Annahme des Angebots ist der Influencer verpflichtet, die Kampagne entsprechend der Angebotsbeschreibung für Golden Vibez zu erstellen und zu veröffentlichen.

 

(5)  Im Rahmen der Durchführung einer Kampagne hat der Influencer den Vorgaben, Weisungen und ggf. Änderungen von Golden Vibez sowie des jeweiligen Kunden Folge zu leisten und umzusetzen, sodass bereits vorhandener Content ggf. neu zu produzieren ist.

 

(6)  Der Influencer ist verpflichtet, sämtlichen Content für Kampagnen vorab an Golden Vibez zur Prüfung und Freigabe zu übermitteln. Eine Veröffentlichung von Content ohne Freigabe ist untersagt, sofern dem Influencer nicht vorab etwas Gegenteiliges mitgeteilt worden ist. Unterlässt es der Influencer, die erforderliche Freigabe durch Golden Vibez einzuholen so entfällt der Vergütungsanspruch des Influencers ganz oder teilweise, soweit die Veröffentlichung falsch oder unvollständig erfolgt.

 

(7)  Ist eine Content-Freigabe erforderlich, muss sämtlicher, für Kampagnen erstellter Content spätestens 72 Stunden vor geplanter Veröffentlichung an Golden Vibez übermittelt sein.

 

(8)  Golden Vibez behält sich das Recht vor, unter Angabe von berechtigten Gründen vor der Erbringung einer Leistung nach Maßgabe der Kooperationsanfrage durch den Influencer, Änderungen an der Kampagne vorzunehmen oder dem Influencer den Auftrag mit sofortiger Wirkung zu entziehen. Hierüber informiert Golden Vibez den Influencer vorab in Textform. 

 

(9)  Direkte Kontaktversuche des Kunden mit dem Influencer die die Ausführung, die Bezahlung und/oder sonstige relevante Änderungen beinhalten, sind Golden Vibez unverzüglich anzuzeigen. Der Influencer verpflichtet sich zudem, Golden Vibez über etwaiges Fehlverhalten eines Kunden unverzüglich in Kenntnis zu setzten. 

(10)  ​Der Influencer selbst ist verpflichtet, keine über sein ursprüngliches Angebot hinausgehende Angebote unter Umgehung des Leistungsangebots von Golden Vibez an den Kunden heranzutragen. Jeder schuldhafte Verstoß des Influencers gegen diese Regelungen zieht eine Vertragsstrafe nach sich, deren Höhe von Golden Vibez nach billigem Ermessen zu bestimmen ist und im Streitfall gerichtlich überprüfbar ist. Weitergehende Ansprüche von Golden Vibez bleiben davon unberührt.

 

(11)  Der Influencer verpflichtet sich, nach Fertigstellung der Kampagne und der Freigabe durch Golden Vibez den Inhalt der Kampagne entsprechend der Kooperationsvereinbarung zu veröffentlichen und das geistige Eigentum an dem Content Golden Vibez zu überlassen.

 

(12)  Golden Vibez kann jederzeit, nach eigenem Ermessen und ohne Begründung, die Löschung von Content, der im Zuge von Kampagnen entstanden ist, veranlassen oder verlangen. Der Influencer ist verpflichtet die Löschung innerhalb eines Werktages durchzuführen.

§ 9 Regelungen über die Veröffentlichung des Contents

(1)  Der Influencer hat den Content exklusiv für den jeweiligen Kunden zu erstellen. Es dürfen dabei keine Produkte, deren Namen oder Kennzeichen gezeigt werden, die mit den Produkten des Kunden in Konkurrenz treten können. Die Rechte Dritter, insbesondere deren Persönlichkeitsrechte, das Recht am eigenen Bild, das Datenschutzrecht, Namens-, Kennzeichen-, Urheber- oder Designrechte sind zu wahren und es dürfen keine Inhalte verwendet werden, die wettbewerbsrechtliche Ansprüche Dritter, insbesondere von Mitbewerbern des Influencers, des Kunden oder von Golden Vibez auslösen. Das Recht, die beworbene Marke bzw. das Unternehmenskennzeichen dem Kunden zur Erstellung und Veröffentlichung der Kampagne zu benutzen, wird in Unterlizenz von Golden Vibez erteilt.

 

(2)  ​Der Influencer ist verpflichtet notwendige Kennzeichnungen an dem Content anzubringen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Hierzu zählt insbesondere die Kennzeichnung als „Werbung“, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Erkundigungen hierüber hat der Influencer selbst einzuholen. Der Influencer stellt Golden Vibez ausdrücklich von jedweder, sich aus einer fehlenden Kennzeichnung ergebenden Verpflichtung frei.

 

(3)  Der Influencer ist darüber hinaus verpflichtet, keine Fotos, Grafiken, Videos, Texte oder sonstige Materialien bei der Produktion zu verwenden, deren Inhalt oder deren Nutzung strafbar oder in sonstiger Weise gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen. Darunter fallen insbesondere Fotos, Grafiken, Videos, Texte oder sonstige Materialien, deren Inhalt beleidigend, volksverhetzend, pornografisch oder extremistisch ist. In gleicher Weise ist der Influencer verpflichtet, keine beleidigenden, volksverhetzenden, pornografischen oder extremistischen Äußerungen zu machen.

(4)  Sowohl der Influencer als auch das Produkt müssen in jedem erstellten visuellen Inhalt deutlich sichtbar sein, und die Brand muss deutlich erkennbar und nicht gespiegelt sein, damit diese klar gelesen werden kann.

(5)  Der Influencer hat die Möglichkeit den Content nach eigener kreativer Freiheit zu gestalten, allerdings muss dieser den Qualitätsstandards des Influencers sowie den genannten Bedingungen von Golden Vibez entsprechen.

 

(6)  Sollte der Influencer gegen eine der vorgenannten Verpflichtungen verstoßen, so behält Golden Vibez sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen. Der Influencer stellt Golden Vibez von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung seiner vorgenannten Verpflichtungen beruhen. Er wird Golden Vibez jeden Schaden ersetzen, der durch eine etwaige schuldhafte Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen entstanden ist.

§ 10 Qualität

(1)  Werden Inhalte, Verlinkungen, Kampagnen-Links oder weitere Vorgaben fehlerhaft veröffentlicht, ist der Influencer zur Berichtigung verpflichtet. 

 

(2)  Golden Vibez ist berechtigt die Kosten des Produktes inkl. der Versandkosten, sowie sämtlichen, Golden Vibez dadurch entstandenen Schaden zuzüglich einer Bearbeitungspauschale iHv 50,00 EUR gegenüber dem Influencer geltend zu machen. Schadensersatzansprüche hieraus dürfen von Golden Vibez ggf. durch noch ausstehende Zahlungen anderer Kampagnen in Teilen oder im Ganzen kompensiert werden. 

§ 11 Produktdeals

(1)  Bei einigen Produkt-Deals erhält der Influencer von dem Kunden anstelle /zusätzlich zu der Vergütung ein oder mehrere Produkte. Welche Produkte der Influencer erhält und welcher Content im Gegenzug veröffentlich werden soll, wird in der Kooperationsanfrage des Kunden entsprechend § 8 dieser AGB festgelegt und mitgeteilt.

 

(2)  Golden Vibez ist berechtigt, zu jedem Zeitpunkt, vor Durchführung der Kampagne oder erbrachten Leistungen durch den Influencer die Kampagne zu widerrufen oder einzelne Influencer nach eigenem Ermessen oder nach Absprache mit dem Kunden auszuschließen. Es besteht kein Rechtsanspruch zur Teilnahme an Produkt-Deals.

 

(3)  Der Influencer ist für die Besteuerung der erhaltenen Produkte selbst verantwortlich.

 

(4)  Veröffentlicht der Influencer den vereinbarten Content nicht, oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, ist er dazu verpflichtet, die empfangenen Produkte auf eigene Kosten an Golden Vibez zu senden und ggf. Erstattungsansprüche des Kunden zu begleichen.

§ 12 Vergütung

(1)  Der Influencer erhält den in der Kooperationsanfrage ausgewiesenen Nettobetrag als Vergütung für die Durchführung der Kampagne, soweit nicht eine Kooperationsvereinbarung mit geändertem Entgelt gem. § 8 Abs. 8 dieser AGB zustande gekommen ist oder soweit kein reiner Produktdeal gem. § 11 vorliegt.

 

(2)  Ist der Influencer umsatzsteuerpflichtig, muss dieser Golden Vibez darüber in Kenntnis setzen, um Umsatzsteuer bei Golden Vibez geltend zu machen.

 

(3)  Sämtliche von Golden Vibez an den Influencer zu zahlende Kampagnengelder werden in der Summe nach Zahlungseingang durch den Kunden an den Influencer zum 1. und zum 15. eines jeden Monats an den Influencer ausbezahlt. 

 

(4)  Golden Vibez stellt dem Influencer zu jeder fälligen Gesamtauszahlung einen Zahlungsbeleg (Gutschrift) aus, sofern der Influencer seinen Sitz in Deutschland hat. Diese Gutschrift gibt die betreffende Zahlung entsprechend der anwendbaren Steuergesetze wieder. Influencer mit Sitz außerhalb Deutschlands sind verpflichtet, eine Rechnung an Golden Vibez zu stellen. Der Influencer stimmt zu, dass die Zahlungsbelege durch Golden Vibez in elektronischer Form ausgestellt und versendet werden können.

(5)  Der Influencer muss den Zahlungsbeleg binnen acht Wochen prüfen. Wenn der Influencer innerhalb dieser acht Wochen nach Erhalt des Zahlungsbelegs keinen Widerspruch einlegt, gilt der Zahlungsbeleg als akzeptiert.

 

(6)  Für seine steuerlichen Belange ist der Influencer selbst verantwortlich. 

 

(7)  Die Zahlung erfolgt per Überweisung (sollte keine andere Absprache getroffen worden sein) an das von dem Influencer bei der Registrierung angegebene und gültige Bankkonto. 

 

(8)  Golden Vibez haftet nicht für Zahlungsausfälle durch den Kunden oder unbeglichene Forderungen gegenüber dem Influencer. Golden Vibez zahlt die jeweils vereinbarte Vergütung an den Influencer nur dann, wenn Golden Vibez seinerseits von dem Kunden die für die jeweilige Kampagne vereinbarte Vergütung erhalten hat. 

(9)  Golden Vibez kontaktiert den Influencer sollten relevante Daten zur Auszahlung fehlen. Liegen trotz zweier Erinnerungen in Textform nicht alle erforderlichen Informationen für die Auszahlung der Kampagnenentgelder vor und die Zahlung wird durch den Influencer nicht geltend gemacht, verfällt der Vergütungsanspruch des Influencers für die betroffenen Zahlungen vollständig nach 6 Monaten.

 

(10)  Verstößt der Influencer gegen eine der in den §§ 5 und 6 dieser AGB enthaltenen Vorgaben, erlischt der Vergütungsanspruch gegen Golden Vibez vollständig.

 

(11)  Fehlbeträge und/oder falsche Überweisungen/Auszahlungen durch Golden Vibez sind unmittelbar nach Kenntnisnahme durch den Influencer zu melden und zu erstatten.

§ 13 Urheberrecht 

(1)  Der Influencer räumt Golden Vibez ein ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der erstellten Kampagne ein. Von der Ausschließlichkeit ausgenommen ist das Recht des Influencers die Kampagne auf seinem Profil zu veröffentlichen. Die Urheberschaft des Influencers wird anerkannt. Der Influencer überträgt Golden Vibez alle die Kampagne betreffenden Nutzungs- und Verwertungsrechte, einschließlich des Rechts auf Veröffentlichung. Der Influencer gestattet Golden Vibez die zeitlich und räumlich unbeschränkte Veröffentlichung des Contents. Der Influencer verzichtet dauerhaft auf sein Recht auf Urheberbezeichnung. Ebenso gestattet der Influencer Golden Vibez Unterlizenzen in dem hier beschriebenen Umfang an die jeweiligen Kunden zu erteilen.

 

(2)  Sollte der Influencer gegen eine der vorgenannten Verpflichtungen verstoßen, so behält Golden Vibez sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen. Der Influencer stellt Golden Vibez von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung seiner vorgenannten Verpflichtung beruhen. 

 

(3)  Auf Social Media bereits veröffentlichte Bilder des Influencers können während einer aktiven Zusammenarbeit mit Golden Vibez auf den eigenen Profilen, insbesondere den eigenen und/oder sonstigen durch Golden Vibez betreuten online & offline Präsenzen erneut veröffentlicht werden. 

 

(4)  Nach vorheriger Absprache mit dem Influencer wird das Bild- & Videomaterial, welches während der Zusammenarbeit mit Golden Vibez entstanden ist, auf unbegrenzte Zeit durch Golden Vibez, Kunden und/oder Partner verwendet werden. Hierzu räumt der Influencer Golden Vibez ein uneingeschränktes Nutzungsrecht nach § 8 Abs. 11 ein.

 

§ 14 Geheimhaltung

(1)  Der Influencer verpflichtet sich, auch nach Beendigung der Zusammenarbeit die Informationen hinsichtlich der Kooperation vertraulich zu behandeln. Hierunter fällt insbesondere der Name des Kunden sowie die Art der Kooperation, individuelle Vorgaben und Wünsche zur Kooperation sowie die Vergütung durch Golden Vibez.

(2)  Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche Informationen, 

 

a) für die Golden Vibez oder der Kunde für den konkreten Einzelfall der Weitergabe der Vertraulichen Informationen an einen Dritten seine vorherige schriftliche Zustimmung gegenüber dem Influencer erteilt,

(b) die öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht oder 

(c)der Influencer zur Offenlegung der vertraulichen Informationen durch Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer Behörde oder sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder gesetzlich verpflichtet ist.

(3)  Hält sich der Influencer derart für verpflichtet, wird er Golden Vibez, soweit rechtlich zulässig, rechtzeitig vor der Offenlegung in Textform benachrichtigen, damit diese die Offenlegung durch rechtliche Maßnahmen unterbinden kann. 

(4)  Der Influencer trägt jeweils die Beweislast für das Vorliegen einer Ausnahme von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit.

 

(5)  Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Regelungen zieht eine Vertragsstrafe nach sich, deren Höhe nach billigem Ermessen durch Golden Vibez zu bestimmen ist und im Streitfall gerichtlich überprüfbar ist. Weitergehende Ansprüche von Golden Vibez bleiben davon unberührt.

§ 15 Datenschutzrechtliche Hinweise

(1)  Golden Vibez erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Influencers, insbesondere die Kontaktdaten des Influencers, die dieser im Rahmen des Registrierungsprozesses gemäß § 5 dieser AGB hinterlassen hat zur Abwicklung der Kooperation. Golden Vibez ist es insbesondere gestattet, die vom Influencer hinterlassenen Daten zwecks der Vermittlung von Kampagnen an den Influencer an externe Partner von Golden Vibez zu übermitteln. 

(2)  Details sind der von Golden Vibez bereitgestellten Datenschutzerklärung zu entnehmen. Mit Beginn der Kooperation bestätigt der Influencer, von der Datenschutzerklärung Kenntnis genommen zu haben und mit dieser einverstanden zu sein.

 

(3)  Wird die Zusammenarbeit beendet, löscht Golden Vibez diese Daten auf Wunsch des Influencers innerhalb von sieben Werktagen. Der Influencer informiert Golden Vibez hierüber in Textform.

 

§ 16 Haftung 

(1)  Für Schäden, die durch den Influencer vorsätzlich oder fahrlässig verursacht worden sind, haftet der Influencer in voller Höhe. 

 

(2)  Für einfache Fahrlässigkeit haftet Golden Vibez – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. 

§ 17 Laufzeit der Zusammenarbeit, Änderung, Beendigung

(1)  Die Laufzeit der Zusammenarbeit ist grundsätzlich auf das jeweilige Projekt mit dem Kunden beschränkt, es sei denn zwischen Influencer und Golden Vibez wurde ein Exklusivvertrag abgeschlossen.

 

(2)  Der Influencer kann die Zusammenarbeit mit Golden Vibez jederzeit, mit sofortiger Wirkung beenden. Dies ist ebenfalls in Textform gegenüber Golden Vibez zu erklären. Eine Beendigung der Zusammenarbeit mit Golden Vibez lässt die Verpflichtung des Influencers, eingegangene Kooperationen gemäß dieser AGB durchzuführen und zu erfüllen unberührt.

 

(3)  Nach vollständiger Beendigung der Zusammenarbeit mit Golden Vibez sowie der Erfüllung sämtlicher, noch ausstehender Kooperationen/Kampagnen, zahlt Golden Vibez die noch ausstehende Vergütung aus.

 

(4)  Eine Inanspruchnahme der Kooperationsvermittlung von Golden Vibez schließt eine bereits bestehende, anderweitige Betreuung des Influencers durch eine andere Agentur nicht aus. In diesem Fall gelten diese AGB gegenüber der ggf. bestehenden, betreuenden Agentur.

§ 18 Drittvertragspartnerschutzvereinbarung

(1)  Sämtliche Kooperationen, die über Golden Vibez zustande kommen und/oder durchgeführt werden, sind exklusive Werbekampagnen zwischen dem jeweiligen Influencer und Golden Vibez. Es ist dem Influencer mit einer Frist von sechs (6) Monaten untersagt, unter Umgehung des Leistungsangebotes von Golden Vibez, erneut eine Werbekampagne mit dem jeweiligen Drittvertragspartner oder der jeweiligen Brand einzugehen, ohne dass Golden Vibez zustimmt. Die Frist beginnt ab dem letzten Veröffentlichungstermin der Kooperation.

 

(2)  Die vorgenannten Bedingungen bleiben von einer Beendigung der Zusammenarbeit zwischen Influencer und Golden Vibez unberührt. 

 

(3)  Jeder schuldhafte Verstoß gegen die Exklusivität zieht eine Vertragsstrafe nach sich, deren Höhe nach billigem Ermessen durch Golden Vibez zu bestimmen ist und deren Höhe im Streitfall gerichtlich überprüfbar ist. 

 

§ 19 Schlussbestimmungen

(1)  Für die Zusammenarbeit von Golden Vibez und dem Influencer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

 

(2)  Ausschließlich zuständig für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen Golden Vibez und dem Influencer sind die Gerichte in Wiesbaden, sofern es sich bei dem Influencer um einen Kaufmann handelt. 

 

(3)  Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. 

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